Amtsblatt Nr. 37 /2026 vom 10.04.2026

Allgemeinverfügung zur Festsetzung des Höchstbetrages gem. Nr. 1.7 S. 2 der Satzung zur Festsetzung und zum Ausgleich von Höchsttarifen im Ausbildungsverkehr im Gebiet des Landkreises Cloppenburg
10.04.2026

A. Festsetzung des Höchstbetrages
Der Höchstbetrag gem. Nr. 1.7 S. 2 der Satzung zur Festsetzung und zum Ausgleich von Höchsttarifen im Ausbildungsverkehr im Gebiet des Landkreises Cloppenburg wird für das Jahr 2027 auf 1.350.000,00 EUR festgesetzt.

Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.

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