Sozialausschuss empfiehlt Zuschüsse für die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft Oldenburger Münsterland und die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung
Landkreis Cloppenburg. Vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel und der zusätzlichen Landesmittel, wird die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft Oldenburger Münsterland für den Zeitraum vom 01. Januar 2027 bis 30. Juni 2029 mit einem erhöhten Stundenanteil von 14 Stunden in der Beratung weitergeführt. Der Landkreis Cloppenburg beteiligt sich auch weiterhin mit 15 % jährlich an den förderfähigen Gesamtkosten der Einrichtung und des zusätzlichen Beratungsschwerpunkts, sofern der Landkreis Vechta dieses in gleicher Weise beschließt. Dies hat der Sozialausschuss des Landkreises Cloppenburg dem Kreistag einstimmig empfohlen.
Die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft versteht sich als Bindeglied der regionalen Wirtschaft, dem Arbeitsmarkt und den Frauen. Im Oldenburger Münsterland besteht sie seit 1991. Die von den Landkreisen Cloppenburg und Vechta getragene Einrichtung bietet Beratungen für Berufsrückkehrerinnen, Beschäftigte in Elternzeit und geringfügig Beschäftigte an. Dabei arbeitet die Koordinierungsstelle eng mit anderen Arbeitsmarktakteuren wie der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, beruflich orientierten Netzwerken sowie den regionalen Bildungsträgern zusammen und leistet damit wertvolle Beiträge zur Fachkräftesicherung.
Die Koordinierungsstelle bzw. der Verbund familienfreundlicher Unternehmen e. V. Oldenburger Münsterland hat jeweils einen Standort in den Kreishäusern Cloppenburg und Vechta. Zudem wird eine regelmäßige Beratung im Bildungswerk Friesoythe angeboten.
Die förderfähigen Kosten für Personal, Sachausgaben, für Einrichtung und Betrieb der Koordinierungsstelle sowie für Maßnahmen zur Qualifizierung von Frauen durch Weiterbildungsträger betrugen jährlich rund 200.000 EUR. Die Finanzierung erfolgte bisher zu 40 % aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), zu 30% aus Landesmitteln. Die Restmittel finanzierten die Landkreise Cloppenburg und Vechta mit jeweils 15%.
Für den nächsten Bewilligungszeitraum ab dem 01. Januar 2027 besteht zudem die Möglichkeit einer Stundenerhöhung in der lebensphasenorientierten Beratung von Frauen zu beantragen. Die Mehrkosten werden zu 70% aus Landesmitteln finanziert, 30% bzw. jeweils 15% sollen die Träger als Eigenmittel einbringen. Der Bedarf an Beratung und Begleitung von Frauen in Veränderungsprozessen ist stark gestiegen, von durchschnittlich 85 Erstberatungen pro Jahr auf 164 Erstberatungen in 2025. Immer mehr Frauen suchen Unterstützung bei der Umorientierung und Verbesserung ihrer Chancen am Arbeitsmarkt. Daher plant die Koordinierungsstelle weitere Mittel für die Erhöhung der Arbeitsstunden des bestehenden Projektpersonals in der Beratung zu beantragen.
Da die Angebote der Koordinierungsstelle überwiegend von nicht gemeldeten arbeitslosen Frauen genutzt werden (ca. 80% der Ratsuchenden), leistet die Einrichtung einen wichtigen Beitrag zur Mobilisierung ungenutzter Potenziale im Rahmen der Fachkräftesicherung. In 2025 fanden 164 Beratungen statt davon konnten 59 Frauen in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden. Zudem wurden 23 Anträge auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung, insgesamt 4.400 EUR Fördersumme, ausgezahlt. Der Anteil der Frauen aus anderen Herkunftsländern betrug 42%.
Die Koordinierungsstelle hat in 2025 an 23 Kooperationsveranstaltungen in den Bereichen Berufsrückkehrerinnen, Alleinerziehende, Migrantinnen und gründungsinteressierte Frauen mit etwa 843 Teilnehmerinnen mitgewirkt. Außerdem war die Koordinierungsstelle mit einem eigenen Stand auf der Jobmesse vertreten und hat an 74 Netzwerktreffen zu den unterschiedlichen Themenbereichen teilgenommen.
Auch der Verbund familienfreundlicher Unternehmen e.V. ist weitergewachsen. 2025 konnten 8 neue Mitglieder gewonnen werden. Aktuell umfasst der Verbund 198 Mitgliedsbetriebe, davon 93 aus dem Landkreis Cloppenburg und 102 aus dem Landkreis Vechta sowie drei überregionale Mitglieder. In 2025 fanden 26 Betriebsbesuche statt. Es wurden neben der Mitgliederversammlung zwei Informationsveranstaltungen sowie der Workshop „Betrieblicher Pflegelotse“ und „Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz“ angeboten.
Den Zuschuss auf Förderung einer Ferienbetreuung beantragten 223 Beschäftigte aus den Verbundbetrieben. Zudem wurden 6 Mitgliedsbetriebe im Bereich „pflegende Beschäftigte“ beraten.
Der Sozialausschuss hat dem Kreistag ebenfalls einstimmig empfohlen, dass der Landkreis Cloppenburg die folgenden jährlichen Zuschüsse als Defizitausgleich für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung in den Haushaltsjahren 2026 bis 2028 gewährt:
- a) dem DRK-Kreisverband Cloppenburg e.V. für 2026: bis zu 17.658,73 EUR, 2027: bis zu 18.188,49 EUR und 2028: bis zu 18.734,14 EUR.
- b) der pro familia Niedersachsen für 2026: bis zu 25.000 EUR, 2027: bis zu 27.500 EUR und 2028: bis zu 27.500 EUR.
Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) ist eine Aufgabe der Länder. Die Länder haben sicherzustellen, dass für je 40.000 Einwohner mindestens eine Beraterin oder ein Berater vollzeitbeschäftigt oder eine entsprechende Zahl von Teilzeitbeschäftigten zur Verfügung steht. Das Beratungsangebot soll wohnortnah sein und die Ratsuchenden sollen zwischen Beratungsstellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung auswählen können.
Bei den Schwangeren - und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der pro familia Niedersachsen und des DRK-Kreisverbands Cloppenburg e.V. handelt es sich um vom Land Niedersachsen anerkannte Beratungsstellen. Schwangerschaftsberatungsstellen leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag in schwierigen Lebenssituationen von ratsuchenden Frauen, Männern und Familien, sondern bieten eine bundesgesetzlich verankerte Pflichtleistung. Aus diesem Grund müssen die Beratungsstellen bedarfsgerecht vorhanden, angemessen ausgestattet und niedrigschwellig erreichbar sein.
Die Beratungsstellen in gemeinnütziger oder kirchlicher Trägerschaft erhalten nach dem Nds. AG SchKG vom Land Niedersachsen für jede zu berücksichtigende Beratungskraft eine Förderung in Höhe von 80% des Betrages für Personalkosten zuzüglich Arbeitsplatzkosten für Beschäftigte der Entgeltgruppe S 15 nach Anlage G zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Diese Förderung des Landes hat in der Vergangenheit nicht dazu ausgereicht, alle in den Beratungsstellen anfallenden Kosten zu decken. Daher werden die bereits bestehenden Schwangerschaftsberatungsstellen der Diakonie, des Vereins donum vitae und des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. vom Landkreis Cloppenburg seit vielen Jahren mit einem jährlichen Zuschuss als Defizitausgleich unterstützt.
Des Weiteren empfiehlt der Sozialausschuss dem Kreistag einstimmig die Bereitstellung von Finanzmitteln in Höhe von 350.000 Euro jährlich für die Jahre 2027 bis 2029 für die Erstattung von 50% der Kosten, die den Städten und Gemeinden des Landkreises durch die soziale Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern entstehen. Die Berechnung erfolgt nach einem Schlüssel von 1 : 1.500 (1 Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter für 1.500 Ausländerinnen und Ausländer). Es werden maximal Kosten einer Stelle TVöD S11b Stufe 4 anerkannt.
Die soziale Betreuung orientiert sich an den Bedarfen vor Ort und umfasst u.a. eine Beratung zu Fragen des Alltags, wie gesundheitliche Versorgung, Bildung, Arbeit und Wohnen, zu Regeln und Gesetzen in Deutschland sowie eine Vermittlung an spezialisierte Unterstützungsangebote von Behörden und Beratungsstellen.
Aktuell beschäftigen acht Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg Personal gemäß dieser Vereinbarung: Bösel, Cloppenburg, Emstek, Essen, Friesoythe, Garrel, Löningen und Saterland.
Für alle Schülerinnen und Schüler einer Tagesbildungsstätte, die vom Landkreis Cloppenburg ein Kostenanerkenntnis für Eingliederungshilfeleistungen erhalten oder erhalten haben, wird im Sinne einer weiteren gesicherten Finanzierung der Beschulung für das Schuljahr 2026/2027 auch der darin enthaltene Anteil in Höhe von 42 % für den Kernbereich der schulischen Bildung als freiwillige Leistung finanziert. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, weiterhin gemeinsam mit dem Caritas-Verein Altenoythe e.V. die Umwandlung der Tagesbildungsstätte Sophie-Scholl-Schule in eine Förderschule GE voranzutreiben. Dies hat der Sozialausschuss dem Kreistag ebenfalls einstimmig empfohlen.
