moobil+ wird ab 2029 durch den Landkreis Cloppenburg finanziert

Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
11.06.2026

Landkreis Cloppenburg. Die moobil+-Verkehre werden ab dem 01. April 2029 ausschließlich durch den Landkreis Cloppenburg finanziert. Eine Kostenerhebung durch die Kommunen findet nicht statt. Der Nahverkehrsplan ist entsprechend anzupassen. Dies hat der Verkehrsausschuss des Landkreises Cloppenburg dem Kreistag einstimmig empfohlen.

Der Landkreis Cloppenburg hat im Jahre 2020 das Rufbussystem moobil+ eingeführt. Zu Beginn der Einführung wurden Vereinbarungen mit den Städten und Gemeinden des Landkreises geschlossen, zwecks einer finanziellen Beteiligung. Diese hatte das Ziel die Gemeinden bei der Einführung einzubinden und es sollte die Bereitschaft, moobil+ zu unterstützen, stärken. Diese Vereinbarungen haben Gültigkeit bis zum 31. März 2029.

Mittlerweile hat sich moobil+ zu einem festen Bestandteil des ÖPNV-Gesamtsystems entwickelt und wird von den Fahrgästen sehr gut angenommen. Mit Einführung des ersten Linienbündels C02 zum 01. September 2025 hat der Landkreis Cloppenburg nunmehr auch Teile des Schulverkehrsnetzes übernommen und auch mit der 925 (Löningen-Essen) die erste größere Regionalbuslinie (neben der OM1). Zudem werden alle ÖPNV-Angebote für den Jedermannverkehr kreisweit mit Marketingmaßnahmen begleitet. Die Schulbuslinien, die moobil+-Linien und auch die Regionalbuslinien werden zukünftig weiter verzahnt und aufeinander abgestimmt. Waren bisher die größeren Regionalbuslinien durch die Eigenwirtschaftlichkeit der Linien in der Hand der Verkehrsunternehmen, so hat der Landkreis Cloppenburg jetzt auch die Pflicht, diese Linien aufeinander abzustimmen und zu koordinieren. Es gibt also eine immer enger werdende Verknüpfung der Verkehre, so dass eine gemeindescharfe Kostenbeteiligung kaum mehr vermittelbar ist.

Die bisherige Beteiligung der Kommunen an den Kosten des moobil+-Systems stammt noch aus einer Zeit, in der die moobil+-Verkehre die alleinigen regulären gemeinwirtschaftlichen Linien des Landkreises Cloppenburg waren. Das ÖPNV-Angebot wird jedoch zunehmend eine Einheit. Aufgrund der großen Wichtigkeit der Regionallinien muss durch schnelle und ineinandergreifende Verkehrsangebote auf die Bedürfnisse der Fahrgäste eingegangen werden können. Zuständiger Aufgabenträger für den ÖPNV ist der Landkreis Cloppenburg und damit auch Verantwortlicher für dessen Finanzierung. Die finanzielle Verantwortung der Kommunen ist grundsätzlich nicht gegeben. Dies gilt auch für Rufbussysteme, die den Linienverkehr ergänzen oder verdichten sollen.

Viele der moobil+-Linien bestehen nicht nur in einer Kommune, sondern verbinden mehrere Kommunen miteinander und übernehmen allgemeine Verkehrsfunktionen, so insbesondere die Anbindungen an die im Kreisgebiet befindlichen Bahnhöfe. Diese Kosten der Linien lassen sich nur noch bedingt einzelnen Kommunen zurechnen. Auch werden auf den moobil+-Linien unterschiedliche Fahrzeuggrößen eingesetzt. Zudem sollen die zugrundeliegenden Ausschreibungen ab dem Jahr 2029 verschmolzen werden, so dass keine separaten Kostensätze mehr bestehen.

Derzeit erfolgen zudem die Zahlungen für die moobil+-Verkehre und die Kreisumlage nebeneinander. Da sich die moobil+-Verkehre gut entwickelt haben und stetig mehr allgemeine Verkehrsfunktionen übernehmen, bestehen kaum mehr Kosten die nur einer einzelnen Kommune zurechenbar sind. Daher soll zukünftig auf die gesonderte Erhebung verzichtet werden. Insgesamt dient diese Maßnahme auch dem Bürokratieabbau. Die Kosten sollen ab dem Auslaufen der bisherigen Vereinbarungen über die Kreisumlage auf alle Kommunen umgelegt werden.

Des Weiteren empfiehlt der Verkehrsausschuss dem Kreistag einstimmig, dass moobil+ als dauerhaftes ÖPNV-Angebot im ÖPNV integriert werden soll. Der Neukonzeption der moobil+-Linien wird zugestimmt.

Im Landkreis Cloppenburg besteht ein historisch gewachsenes Liniennetz, das sich an den jeweiligen Orten, zentralen Schulen und Bahnhöfen orientiert. Diese Linien wurden bisher im wesentlichen eigenwirtschaftlich durch die Verkehrsunternehmen betrieben. Durch die Entscheidung zur Linienbündelung werden diese zentralen Linien beginnend mit dem Linienbündel C02 (ab 01. September 2025) bis zum Linienbündel C01 (30. Juni 2030) in die Gemeinwirtschaftlichkeit überführt.

Der Landkreis Cloppenburg gewährt der Kreisverkehrswacht Cloppenburg e. V. aus den Mitteln der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung einmalig einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000 EUR für den Erwerb eines Zugfahrzeugs. Dabei sind vorrangig Eigenmittel in Höhe von 10.000 EUR (Landes- und Kreisverkehrswacht) in Anspruch zu nehmen, lediglich der diesen Betrag übersteigende Anteil wird bis zu einer Höhe von maximal 25.000 EUR übernommen. Dies hat der Verkehrsausschuss dem Kreistag einstimmig empfohlen.

Die Kreisverkehrswacht verfügt über eine ganze Reihe von Aktionselementen, die zu einem großen Teil im Anhänger verbaut oder mit Anhänger transportiert werden. Lange Jahre konnte dies mit Fahrzeugen der Polizei geschehen. Seit rund drei Jahren ist das nur noch in Ausnahmefällen möglich, aber leider nicht verlässlich. Seit dieser Zeit hat der Geschäftsführer die Transporte mit seinem privaten PKW übernommen. Dieser 20-jährige PKW musste nun veräußert werden. Im Augenblick steht die Kreisverkehrswacht Cloppenburg e. V. ohne Zugfahrzeug da, so dass geplante Veranstaltungen nicht mehr oder nur noch unter erheblichen Schwierigkeiten durchgeführt werden können. Das Fahrzeug soll ausschließlich für Zwecke der Kreisverkehrswacht genutzt und auch auf diese zugelassen werden. Alle weiteren Kosten über die Anschaffung hinaus trägt die Kreisverkehrswacht.

Der Verkehrsausschuss hat ebenfalls empfohlen, dass die Bankette der Kreisstraße 304 auf dem Abschnitt von der K 163 bis zur K 162 befestigt werden. Diese Maßnahme wird in zwei Bauabschnitten durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden für die Jahre 2027 und 2028 in den Haushaltsplan eingestellt.

Die Kreisverwaltung hat gemeinsam mit der NLStBV, GB Lingen, die Kreisstraßen mit geringer Breite betrachtet, die bisher noch nicht verbreitert wurden und noch nicht über verstärkte Bankette verfügen. An sämtlichen Kreisstraßen ist es oft unvermeidbar, dass die Seitenräume mit befahren werden, was in der Regel unproblematisch ist. Die K 304 verläuft parallel zur B 213 und erfährt durch Ausweichverkehre aufgrund von Sperrungen oder Stau auf der B 213 (Unfälle, Baustellen etc.) jedoch temporäre Belastungsspitzen. Hierdurch entstehen regelmäßig bei schlechten Witterungsbedingungen größere Materialverdrückungen.

Aufgrund dieser besonderen Situation bietet es sich für den Streckenabschnitt der K 304 von der K 163 (Herßumer Straße) bis zur K 162 (Elberger Straße) an, die Bankette zu befestigen. Mit einer Bankettbefestigung hat man in Teilbereichen der K 324 und K 328 gute Erfahrungen gemacht, so dass diese auch hier vorgesehen werden soll. Damit wird der Fahrkomfort und die Verkehrssicherheit, auch besonders für Radfahrer, erhöht.

Da der Kreuzungsbereich der K 304 / K 162 aufgrund der Abstufung des südlichen Teils der K 162 einer genaueren Betrachtung auch hinsichtlich der Führung der Verkehre in Richtung Benstrup bedarf, ist vorgesehen, den weiteren Bereich der K 304 ab diesem Kreuzungsbereich im Rahmen der Planungen für die Verbreiterung der K 162 zu betrachten. Bei dem für die Bankettbefestigung vorgesehenen Teilbereich handelt es sich um eine ca. 5,3 km lange Strecke, für die nach einer ersten groben Schätzung Haushaltsmittel in Höhe von ca. 850.000 EUR aufzubringen sind. Die genauen Kosten können erst im Rahmen der Planung ermittelt werden. Zunächst sollte im nächsten Jahr der in 2018 sanierte Abschnitt von der Straße „Am Steinberg“ bis zur K 162 befestigt werden. Anschließend würde im Jahr 2028 die Befestigung des Abschnittes von der K 163 bis zur Straße „Am Steinberg“ folgen.

Abschließend hat der Verkehrsausschuss dem Kreisausschuss empfohlen, den Anträgen der Gemeinde Saterland auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 20.261,67 EUR für den Ausbau der Haltestelle „Strücklingen, Grundschule“, der Stadt Löningen auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 18.160 EUR für den Ausbau der Haltestelle „Benstrup, KiGa St. Bonifatius“ und der Stadt Friesoythe auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 17.680 EUR für den Ausbau der Haltestelle „Neuscharrel, Siedlungsstraße“ im Rahmen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zuzustimmen.