Biotope sind Lebensräume von Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenarten. Sie sind durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt.
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Zum Schutz besonderer Teilräume von Natur und Landschaft können auch besonders geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden.
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Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz anzeigepflichtig.
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Im Frühjahr setzen die Amphibienwanderungen ein. Der Landkreis appelliert an Autofahrer, auf wandernde Kröten und Lurche Rücksicht zu nehmen.
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Um den Umgang mit Hornissen- und Wespennestern zu erleichtern, hat der Landkreis ein Netz aus ehrenamtlichen Hornissenberatern ins Leben gerufen.
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