13.01.2026 - Für das u.g. Vorhaben wird beim Landkreis Cloppenburg eine Genehmigung beantragt. Gem. § 7 UVPG* Anlage 1 Nr. 5 NUVPG* ist für dieses Vorhaben im Rahmen einer Vorprüfung festzustellen, ob die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.Für das Vorhaben konnte keine UVP-Pflicht festgestellt werden. Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.weiter
09.01.2026 - A. Aufhebung angeordneter Maßnahmen für eine Überwachungszone Ich hebe die mit tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen (39/2025 CLP) vom 17.11.2025, (41/2025 CLP) vom 20.11.2025, (42/2025 CLP) vom 20.11.2025, (46/2025 CLP) vom 23.11.2025, (47/2025 CLP) vom 23.11.2025, (51/2025 CLP) vom 27.11.2025, (56/2025 CLP) vom 02.12.2025 und (62/2025 CLP) vom 10.12.2025 angeordneten Überwachungszonen auf. B. Inkrafttreten Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang. .weiter
08.01.2026 - Die durch den Einleitungsbeschluss des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems, Geschäftsstelle Meppen, vom 14.11.2023 entstandene Teilnehmergemeinschaft des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens E233 Meppen hat gemäß § 21 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der zurzeit gültigen Fassung einen aus fünf Mitgliedern bestehenden Vorstand sowie fünf stellvertretende Vorstandsmitglieder zu wählen. Zur Wahl dieses Vorstandes sowie der Wahl der stellvertretenden Vorstandsmitglieder habe ich einen Termin am Mittwoch, den 04.02.2026 um 19:00 Uhr im Heimathaus Versen, Feuerstiege 1b, 49716 Meppen anberaumt. Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang und der beigefügte Anlage. .weiter
05.01.2026 - A. Aufhebung angeordneter Maßnahmen für eine Überwachungszone Ich hebe die mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung (60/2025 CLP) vom 06.12.2025 unter Buchst. A Nr. 2 angeordnete Überwachungszone auf. B. Inkrafttreten Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang. .weiter
30.12.2025 - A. Aufhebung angeordneter Maßnahmen für eine Anschluss-Schutzzone Ich hebe die mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung (62/2025 CLP) vom 10.12.2025 unter Buchst. A Nr. 1 angeordnete Schutzzone auf. Das in der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung (62/2025 CLP) vom 10.12.2025 als Schutzzone bezeichnete Gebiet wird Teil der mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung (62/2025 CLP) unter Buchst. A Nr. 2 festgesetzten Überwachungszone, so dass für die in der ehemaligen Schutzzone liegenden Geflügel haltenden Betriebe nunmehr die Maßregeln der Überwachungszone gelten, soweit nicht aufgrund sonstiger festgelegter Schutzzonen weiterhin die Maßregeln für Schutzzonen gelten. B. Inkrafttreten Diese Allgemeinverfügung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.weiter
29.12.2025 - Bekanntmachung des OOWV: Anlage zu den Versorgungsbedingungen Preisregelungen des OOWV für die Versorgung mit Trinkwasser Öffentliche Bekanntmachung der 1. Anordnung: Flurbereinigungsverfahren E 233 - Emstek Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang und den beigefügten Anlagen. .weiter
27.12.2025 - A. Aufhebung angeordneter Maßnahmen für eine Anschluss-Schutzzone Ich hebe die mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung (60/2025 CLP) vom 06.12.2025 unter Buchst. A Nr. 1 angeordnete Schutzzone auf. Das in der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung (60/2025 CLP) vom 06.12.2025 als Schutzzone bezeichnete Gebiet wird Teil der mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung (60/2025 CLP) unter Buchst. A Nr. 2 festgesetzten Überwachungszone, so dass für die in der ehemaligen Schutzzone liegenden Geflügel haltenden Betriebe nunmehr die Maßregeln der Überwachungszone gelten, soweit nicht aufgrund sonstiger festgelegter Schutzzonen weiterhin die Maßregeln für Schutzzonen gelten. B. Inkrafttreten Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.weiter
24.12.2025 - A. Aufhebung angeordneter Maßnahmen für eine Anschluss-Schutzzone Ich hebe die mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung (56/2025 CLP) vom 02.12.2025 unter Buchst. A Nr. 1 angeordnete Schutzzone auf. Das in der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung (56/2025 CLP) vom 02.12.2025 als Schutzzone bezeichnete Gebiet wird Teil der mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung (56/2025 CLP) unter Buchst. A Nr. 2 festgesetzten Überwachungszone, so dass für die in der ehemaligen Schutzzone liegenden Geflügel haltenden Betriebe nunmehr die Maßregeln der Überwachungszone gelten, soweit nicht aufgrund sonstiger festgelegter Schutzzonen weiterhin die Maßregeln für Schutzzonen gelten. B. Inkrafttreten Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.weiter
23.12.2025 - Mit Wirkung zum 01.01.2026 wurde Herr Johannes Kiep zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Barßel II bestellt. Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang. .weiter