Bauen im Landkreis

Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Dienstleistungen der Kreisverwaltung Cloppenburg, um Sie bei Ihrem Bauvorhaben bestmöglich zu unterstützen. 

Der Landkreis Cloppenburg ist für alle Gemeinden des Landkreises, mit Ausnahme der Stadt Cloppenburg, die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Für Bauvorhaben im Gebiet der Stadt Cloppenburg ist Stadtverwaltung Cloppenburg für Ihr Projekt zuständig. 

Für Vorhaben nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist dagegen der Landkreis Cloppenburg für das gesamte Kreisgebiet zuständig. 

Bitte reichen Sie Ihre Anträge direkt beim Landkreis Cloppenburg ein. Sofern Sie verpflichtet sind, eine bauvorlageberechtigte Person (z.B. Architekt*In) für Ihr Vorhaben einzuschalten, übernimmt diese die Kommunikation mit dem Bauamt. 

Mitteilungen und Anträge zu Bauvorhaben nach der Niedersächsischen Bauordnung sind derzeit noch in Papierform einzureichen. 

Die Kosten für Ihr Bauvorhaben nach der NBauO sind im Allgemeinen in der Baugebührenordnung geregelt. Die Kosten für Verfahren nach dem BImSchG werden nach der Allgemeinen Gebührenordnung errechnet.

Informationen über Grundstücke in ausgewiesenen Gewerbegebieten erhalten Sie bei den jeweiligen Städte- und Gemeindeverwaltungen. 

Bebauungspläne und Satzungen finden Sie über das Geodatenportal des Landkreises Cloppenburg.

Das Team des Bauamtes erbringt für Sie gerne folgende Dienstleistungen: 

  • Baugenehmigungen 
  • Auskunft aus dem Baulastenkataster
  • Altaktenauskünfte bei berechtigtem Interesse (Antrag in Papierform)
  • Bauvoranfragen 
  • Baurechtliche Genehmigung von Veranstaltungen und fliegenden Bauten 
  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen (Antrag in Papierform)
  • Abbruchanzeigen 
  • U.v.a.m.