Beförderung bei vorübergehender Behinderung

Wann habe ich Anspruch auf eine vorübergehende Taxibeförderung?

Wenn Ihr Kind Vollzeitschüler/in ist, eine vom Facharzt bescheinigte vorübergehende Verletzung/Behinderung hat und sich der Hauptwohnsitz im Landkreis Cloppenburg befindet.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

Wenn Ihr Kind aufgrund einer vorübergehenden Behinderung eine Taxibeförderung benötigt, ist ein fachärztliches Attest die Voraussetzung für den Beförderungsanspruch. Ein Attest von einem Haus- oder Kinderarzt genügt nicht. 

Neben dem fachärztlichen Attest wird das Antragsformular vollständig ausgefüllt benötigt, welches Sie in dem Antragsportal („Antrag auf Erstattung der Fahrkosten bei vorübergehender Behinderung“) auf unserer Homepage finden.

Das Attest muss die Notwendigkeit einer individuellen Beförderung sowie einen Zeitraum beinhalten. Für den angegebenen Zeitraum wird die Beförderung eingerichtet. Sollte die Beförderung verlängert werden müssen, wird lediglich ein weiteres fachärztliches Attest benötigt. Es ist kein weiterer Antrag notwendig.

Ich habe einen vollständigen Antrag gestellt. Wie geht es nun weiter?

Sobald alle Unterlagen vollständig eingereicht (per Mail/postalisch oder persönlich) wurden, kümmern wir uns um die Beförderungseinrichtung. Diese dauert in der Regel 1-2 Werktage. Die Kontaktdaten des Antragsstellers (oben auf der ersten Antragsseite) werden an das entsprechende Beförderungsunternehmen, welches den Beförderungsauftrag erhält, weitergegeben. Das Beförderungsunternehmen setzt sich dann mit dem Antragssteller telefonisch in Verbindung, um die Beförderungsdetails abzustimmen.

Ich kann und möchte mein Kind selber befördern. Geht das?

Ja. Es wird seitens des Landkreises Cloppenburg befürwortet, dass die Erziehungsberechtigten die Beförderung gegen eine Fahrtkostenerstattung selber durchführen. Um die Fahrtkosten geltend zu machen, müssen dieselben Antragsunterlagen eingereicht werden wie bei einem Antrag auf vorübergehende Taxibeförderung. Lediglich das Antragsformular muss entsprechend anders ausgefüllt werden.

Mein Kind befindet sich in der Ausbildung hat einmal/zweimal wöchentlich Berufsschule. Besteht ein Anspruch?

Nein. Kinder in der Ausbildung gelten nicht als Vollzeitschüler und sind somit nicht anspruchsberechtigt.

Kann ich mir ein Taxiunternehmen aussuchen bzw. die Beförderung selbständig organisieren?

Nein. Die Organisation der Beförderung erfolgt durch den Landkreis Cloppenburg.

Muss der Taxifahrer die Tasche meines Kindes tragen bzw. mein Kind bis in den Unterrichtsraum begleiten?

Nein. Das Taxiunternehmen ist dazu verpflichtet, Ihr Kind sicher vom gemeldeten Hauptwohnsitz bis zur Schule zu befördern. Sobald die Schule erreicht wurde und Ihr Kind sicher ausgestiegen ist, endet die Aufsichtspflicht des Unternehmers. Natürlich können Sie den Unternehmer fragen, ob solche Gefälligkeiten gemacht werden können, verpflichtend ist dies allerdings nicht.

Kann ich als Mutter/Vater im Taxi mitfahren?

Nein, dies ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich und gilt ebenfalls für potentielle Geschwister die dieselbe Schule besuchen.

Herr Brüm­mer

Fax: 04471 85 697
E.04

An­trä­ge Schü­ler­be­för­de­rung