Besucht Ihr Kind eine Förderschule und ist nicht in der Lage, den ÖPNV zur Schülerbeförderung zu nutzen?
Für Schülerinnen und Schüler, die wegen dauerhafter Behinderung befördert werden müssen, besteht ein Anspruch auf Beförderung zur Schule.
Grundsätzlich erfolgt die Beantragung einer Beförderung zu/von einer Förderschule über das Sekretariat der jeweiligen Schule.
Weitere Informationen können Sie aus unserer Schülerbeförderungssatzung entnehmen.
