Wer hat Anspruch auf Schülerbeförderung?
Einen Anspruch auf Schülerbeförderung haben grundsätzlich die im Kreisgebiet wohnenden Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an einer besonderen Sprachfördermaßnahme teilnehmen, sowie die im Kreisgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler
- der 1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen
- der 11. bis 12. Schuljahrgänge im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Förderschulen
- der Berufseinstiegsschule
- der ersten Klasse von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Realschulabschluss besuchen
- Vollzeitschülerinnen und –schüler im Sekundarbereich II (Schule innerhalb des Kreisgebietes) und deren Schulweg (kürzeste Weg vom Wohnhaus bis zur Schule) mehr als 2 km beträgt.
Ob ein Anspruch auf eine Schülerbeförderung besteht, wird beim Landkreis geprüft. Dieser Anspruch wird in der Regel durch die Ausgabe einer Schülersammelzeitkarte oder eines anderen Tickets erfüllt. Welches Ticket ausgegeben wird, entscheidet der Landkreis Cloppenburg.
Muss die Schülersammelzeitkarte beantragt werden?
Die Schülersammelzeitkarte muss nicht beantragt werden. Die Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg mehr als 2 km beträgt, erhalten zu Beginn des Schuljahres in der Schule eine kostenlose Schülersammelzeitkarte.
Was muss bei der ausgestellten Schülersammelzeitkarte beachtet werden?
- Die Schülersammelzeitkarte ist nur für die Strecke zwischen den beiden auf der Karte aufgedruckten Zonen gültig.
- Die Schülersammelzeitkarte ist nicht in den moobil+ Bussen und den Citybussen gültig.
- Der Zeitraum der Gültigkeit ist auf der Rückseite der Schülersammelzeitkarte ersichtlich.
- Die Karte ist nicht übertragbar und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.
- Sie muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden und ist beim Einsteigen ohne besondere Aufforderung vorzuzeigen.
Ist die Ausstellung einer neuen Schülersammelzeitkarte nach dem vorherigen Verlust kostenlos?
Nein. Sie erhalten einen Bescheid vom Landkreis Cloppenburg über die Kosten für die Ausstellung einer neuen Schülersammelzeitkarte. Für die Ausstellung einer neuen Schülersammelzeitkarte ist eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR zu zahlen, zzgl. einer vom Landkreis Cloppenburg an das jeweilige Verkehrsunternehmen zu zahlenden Entschädigung. Das bedeutet, dass bei dem Verlust einer Schülersammelzeitkarte ein Betrag von insgesamt 45 EUR und bei dem Verlust eines Bahntickets ein Betrag von insgesamt 55 EUR fällig wird.
Erst wenn der Betrag für die neue Schülersammelzeitkarte entrichtet wurde, wird die neu ausgestellte Karte zum Sekretariat der Schule geschickt. Dort kann diese dann abgeholt werden.
Wie kann der Bus genutzt werden, wenn die Schülersammelzeitkarte vergessen wurde?
Falls eine Schülerin oder ein Schüler seine Schülersammelzeitkarte morgens vergessen hat, muss ein Fahrschein erworben werden. Deshalb sollte immer ausreichend Kleingeld mitgenommen werden. Für den Rückweg von der Schule kann das Sekretariat der Schule einen vorläufigen Schülerjahresfahrausweis ausstellen.
Was ist bei einem Umzug, Schulwechsel oder Schulaustritt während des laufenden Schuljahres zu beachten?
Bei einem Umzug, Schulwechsel oder Schulaustritt während des laufenden Schuljahres sind Sie verpflichtet, die ausgegebene Schülersammelzeitkarte am letzten Schultag bzw. am folgenden Werktag im Sekretariat unter Angabe des Grundes abzugeben.
Handelt es sich bei den Bussen zur Schülerbeförderung um reine Schulbusse?
Nein. Bei den Bussen mit denen die Schülerinnen und Schüler zur Schule befördert werden handelt es sich nicht um reine Schulbuslinien, sondern diese können auch als Linien des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden.
Warum müssen Schülerinnen und Schüler im Bus stehen?
Die Busse, die zur Schülerbeförderung eingesetzt werden, sind vor der Zulassung technisch überprüft und erhalten nach dem Bestehen ihre Prüfplakette. Dabei wird die zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen festgelegt. Diese Anzahl wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen und darf nicht überschritten werden. Im Landkreis Cloppenburg ist die Anzahl der Stehplätze auf 50 % der zulässigen Stehplätze beschränkt.
Sitz- und Stehplätze: Es dürfen im Bus nur so viele Schülerinnen und Schüler befördert werden, wie im Fahrzeugschein Sitz- und Stehplätze (50 %-Regelung) eingetragen sind. Für die Stehplätze müssen geeignete Halteeinrichtungen angebracht sein. Die Haltegriffe befinden sich in der Regel an den zum Gang ausgerichteten Sitzen. Ebenso können Haltestangen oder Halteschlaufen genutzt werden.
Nicht zulässig: Schüler*innen dürfen nicht im Bereich der Trittstufen der Ein- und Ausstiege stehen. Wenn das doch der Fall sein sollte, liegt es oft daran, dass im Bus nicht aufgerückt wird, obwohl im hinteren Bereich des Busses noch Platz ist.
Anschnallpflicht
In Bussen im Linienverkehr besteht keine Anschnallpflicht, da auch stehende Fahrgäste befördert werden dürfen.
Überfüllte Busse?
Der Eindruck „überfüllter Busse“ entsteht häufig dadurch, dass nicht ausreichend nach hinten gerückt wird, weshalb sich an einigen Stellen im Bus Engpässe bilden können. Vielfach wurde die Besetzung der Busse schon überprüft, wobei eine Überschreitung der Sitz- und Stehplätze nicht festgestellt werden konnte. Verkehrsunternehmen und der Landkreis nehmen alle Beschwerden, die in die Richtung gehen, auf, kontrollieren die Besetzung der genannten Busse und suchen ggf. nach Lösungen.
Richtiges Verhalten im Bus!
Schüler*innen, die mit dem Bus zur Schule befördert werden, sollten:
- vor dem Einsteigen die Schultasche zu ihrer eigenen Sicherheit vom Rücken nehmen. Die Tasche sollte – falls man stehen muss – zwischen den Füßen platziert werden.
- beim Einsteigen die gültige Schülersammelzeitkarte vorzeigen.
- beim Einsteigen nicht drängeln, sondern sich in einer Reihe anstellen und dann zügig einsteigen und nach hinten durchrücken.
- sich im Bus stets einen festen Halt verschaffen (z. B. an Haltegriffen an den Sitzbänken in der Gangmitte oder den Haltestangen oder Halteschlaufen).
- gegenseitig Rücksicht nehmen, damit die Busfahrt für alle sicher und angenehm verläuft.
Dem Busfahrer ist es gestattet, den Schülern einen Platz zuzuweisen. Schüler, die wiederholt durch unangemessenes Verhalten im Bus aufgefallen sind und sich nicht an die Weisungen des Busfahrers halten, können von der Schülerbeförderung (auch über einen längeren Zeitraum) ausgeschlossen werden.
Ausbildung des Busfahrpersonals
Das Busfahrpersonal muss eine umfangreiche Ausbildung und schwierige Prüfung absolvieren. Außerdem werden sie auf Ihrer Eignung medizinisch und psychologisch geprüft. Darüber hinaus müssen sie sich alle fünf Jahre einer gesundheitlichen Überprüfung unterziehen. Seit 2009 müssen sie zusätzlich noch regelmäßige Weiterbildungen zur Berufskraftfahrerqualifikation besuchen.
Wo finde ich Informationen zu den Fahrplänen?
Die Busverbindungen finden Sie hier: https://www.vbn.de/fahrplaner/ und auf der Homepage des entsprechenden Verkehrsunternehmen finden Sie die Fahrpläne.
An wen kann ich mich bei Beschwerden wenden?
Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an das zuständige Verkehrsunternehmen oder schicken dem Landkreis Cloppenburg Ihre Beschwerde mit dem Beschwerdeformular.
