Vorwort
Aufgaben und Ziele
Die Technische Einsatzleitung unterstützt die Einsatzleitung der Feuerwehren und Rettungsdienste bei größeren Schadenslagen, indem sie die Koordination, Kommunikation und logistische Unterstützung übernimmt. Sie bildet das Bindeglied zwischen den Einsatzkräften vor Ort und den zuständigen Behörden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Insbesondere übernimmt die TEL folgende Aufgaben:
- Koordination von Einsatzkräften bei Großschadenslagen
- Sicherstellung der Kommunikation zwischen verschiedenen Einsatzstellen
- Organisation und Bereitstellung von Ressourcen und Logistik
- Dokumentation der Einsätze
- Unterstützung der Einsatzleitung vor Ort
- Lagedarstellung und -dokumentation gemäß FwDV 100
- Vorbereitung von Entscheidungen und Anordnungen an nachgeordnete Stellen
- Kontrolle der Aufgabenerfüllung
- Zusammenarbeit mit dem „Stab-HVB“ (Katastrophenschutzstab des Landkreises), falls dieser zur Bekämpfung der Lage eingerichtet wurde
- Zusammenarbeit mit anderen Aufgabenträgern und Gestellung von Verbindungspersonen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Unterstützung der örtlichen Einsatzleitung, z. B. durch Führungsunterstützung oder Übernahme einer Einsatzabschnittsleitung
Zusammensetzung und Struktur
Die Technische Einsatzleitung des Landkreises Cloppenburg besteht aus einem festen Kern von Einsatzkräften verschiedener Hilfsorganisationen und weiteren Spezialisten.
Im Einsatz sind folgende sechs Sachgebiete (S1 - S6) mit spezifischen Aufgaben besetzt:
- S1: Personal/Innerer Dienst – Verwaltung der Einsatzkräfte und organisatorische Aufgaben
- S2: Lage – Erfassung und Darstellung der Lage
- S3: Einsatz – Planung und Steuerung der Maßnahmen vor Ort
- S4: Versorgung – Sicherstellung der Versorgung von Einsatzkräften und Material
- S5: Presse- und Medienarbeit – Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation mit den Medien (in enger Absprache mit den zuständigen Stellen)
S6: Information- und Kommunikationswesen – Sicherstellung der technischen Kommunikation
Zuständigkeit
Die Technische Einsatzleitung wird bei folgenden Szenarien tätig:
- Katastrophen (§ 1 Abs. 2 NKatSG)
- Außergewöhnliche Ereignisse (§ 1 Abs. 3 NKatSG)
- Katastrophenvoralarm (§ 1 Abs. 4 NKatSG)
- Spannungs- bzw. Verteidigungsfälle (§ 35 NKatSG)
- Großschadensereignisse (§ 24a NBrandSchG)
Zusätzlich kann die TEL auch bei anderen Einsätzen besonderer Art oder größeren Umfangs, wie beispielsweise bei der Amtshilfe für andere Behörden, tätig werden.
Anforderung und Einberufung
Die TEL kann durch folgende Stellen angefordert oder einberufen werden:
- Leiterin oder Leiter des Stab-HVB (Katastrophenschutzstab des Landkreises)
- Einsatzleitung einer örtlichen Feuerwehr nach § 23 NBrandSchG
- Kreisbrandmeisterin bzw. Kreisbrandmeister oder deren Stellvertretung
- Weitere berechtigte Personen, die den Stab-HVB einberufen und den Katastrophenfall, das außergewöhnliche Ereignis oder den Katastrophenvoralarm feststellen können
- Mitglieder des Stabs außergewöhnliche Ereignisse
- Die Einsatzleitung einer örtlichen Feuerwehr kann nach § 24a Abs. 1 NBrandSchG über die Kreisbrandmeisterin oder den Kreisbrandmeister die untere Katastrophenschutzbehörde um Unterstützung durch die TEL bitten. Der Einsatz kann auch durch die Hauptverwaltungsbeamtin oder den Hauptverwaltungsbeamten angeordnet und die TEL der örtlichen Einsatzleitung unterstellt werden.
Über die Dauer des Einsatzes der TEL entscheidet die anfordernde Stelle bzw. die für die Gefahrenabwehr zuständige Stelle.
Mitarbeit
Die Technische Einsatzleitung des Landkreises ist stetig auf der Suche nach neuen Mitgliedern. Wer Zugführer ist oder eine ähnliche Einstufung hat, ist herzlich eingeladen, mitzuarbeiten. Auch IT-Interessierte, Organisationstalente oder Projektmanager werden gesucht. Interessenten können sich an die Ansprechpersonen wenden, die hier auf dieser Seite angegeben sind.